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Die Betriebshaftpflichtversicherung
deckt Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden, industriellen Unternehmern, Freiberuflern und Handwerkern ab. Versichert sind alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen. Neben dem Inhaber sind auch seine Mitarbeiter mitversichert. Einige Berufsgruppen benötigen eine Berufshaftpflicht.
Der Versicherungsschutz umfasst die Freistellung des Versicherungsnehmers von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf
Schadenersatz. Ebenso die Abwehr unbegründeter Forderungen, so wie die Prüfung, inwieweit und ob diese Ansprüche Dritter tatsächlich begründet sind. Schäden durch fehlerhafte, vom Gewerbebetrieb gelieferte Waren und
Leistungen, sind nicht ausreichend mitversichert. Zuverlässigen Schutz bietet hier eine Produkthaftpflichtversicherung.
Wichtig: Versichert sind nur die Eigenschaften und Rechtsverhältnisse, die Sie bei Vertragsabschluss angeben. Keine Firma gleicht der anderen.
Deshalb ist eine intensive persönliche Beratung zur Betriebshaftpflicht für Sie unerlässlich. Ebenso, weil sich jede Firma über die Zeit wandelt und deshalb der Schutz fortwährend angepasst werden muss.
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